Nachmittagsbetreuung ist immer ein Service der Gemeinde für Ihre BürgerInnen

Die Gemeinde

  • erkennt den Bedarf der Betreuung an,
  • beauftragt die Schülerbetreuung mit der Durchführung und
  • stellt die kindgerechten Räumlichkeiten und die sonstige Infrastruktur zur Verfügung.

 

Die Schülerbetreuung übernimmt

  • Auswahl qualifizierter Betreuungspersonen
  • Bereitstellung von Vertretungen im Krankenstand oder Urlaub
  • Ansuchen der Bewilligungen und Abwicklung der Förderungen (abhängig von der Form der Nachmittagsbetreuung)
  • Bereitstellung und Organisation eines geeigneten Mittagessens
  • Sozialpädagogisches Konzept
  • Fakturierung und Inkasso

 

Durch unser Angebot entsteht für Gemeinden und Schulen keine zusätzliche Arbeit sondern ein zusätzliches Service für die Eltern.

Die Schülerbetreuung erstellt gerne ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Gemeinde. 

Wir beraten Sie gerne, persönlich, unverbindlich und kompetent.